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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Artikel 1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Urifoon B.V. mit Sitz in der Mennonietenbuurt 29, 1427 AX in Amstelhoek.

Unter Abnehmer wird in diesen Allgemeinen Bedingungen verstanden: Jede natürliche oder juristische Person, mit der Kauf- oder Mietverträge für die Lieferung von Produkten abgeschlossen werden, sowie auf deren Auftrag und auf deren Rechnung Dienstleistungen erbracht werden.

ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH

Artikel 2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für: Alle Angebote, Kauf- und Mietverträge und Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen zwischen Urifoon B.V. und Abnehmern.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen die Bedingungen des Abnehmers außer Acht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Sollte nach Auffassung des zuständigen Gerichts eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein oder gegen die öffentliche Ordnung oder das Gesetz verstoßen, so wird nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben betrachtet, ansonsten bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, vorbehaltlich der Bestimmung in Artikel 13.

ANGEBOTE UND PREISE

Artikel 3

Alle Angebote von Urifoon B.V. in Preislisten, Newslettern, Anzeigen, Auftragsbestätigungen, Briefen oder wo auch immer oder in welcher Form auch immer veröffentlicht, sind stets unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

Bilder, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und dergleichen, die von Urifoon B.V. verbreitet wurden, sind für Urifoon B.V. nicht bindend und nur dazu gedacht, eine allgemeine Vorstellung davon zu geben, was von Urifoon B.V. angeboten wird.

Urifoon B.V. ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für Produkte und Dienstleistungen, die noch nicht geliefert und/oder nicht bezahlt wurden, an eventuelle Änderungen der preisbestimmenden Faktoren wie Rohstoffpreise, Löhne und Wechselkurse anzupassen.

Alle in den Angeboten genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

KAUTION

Artikel 4

Für jede Vermietung verlangen wir eine Kautionssumme von 50,- EUR. Diese ist in der ersten Rechnung automatisch enthalten. Wenn Urifoon B.V. den Artikel in einem guten Zustand zurückerhält, überweist Urifoon B.V. den positiven Saldo dieser Kautionssumme nach Begleichung etwaiger ausstehender Rechnungen innerhalb von 10 Werktagen auf Ihr Bank- oder Girokonto zurück.

LIEFERUNG UND TRANSPORT

Artikel 5

Die Lieferung von Waren erfolgt innerhalb der Niederlande portofrei an die Lieferadresse des Käufers, außerhalb der Niederlande F.O.B., mit dem Verständnis, dass Urifoon B.V. sich das Recht vorbehält, bestimmte, ihnen entstandene Kosten wie Verwaltungs-, Bestellabwicklungs- und Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

Urifoon B.V. kann das Transportmittel immer frei wählen. Wenn sich der Abnehmer eine andere Transportweise wünscht, werden ihm die extra Kosten in Rechnung gestellt.

Angegebene Lieferzeiten sind immer als Ausschlussfristen zu betrachten, sofern nicht anders vereinbart. Bei verspäteter Lieferung ist Urifoon B.V unter Vorbehalt einer angemessenen Frist schriftlich haftbar zu machen.

Der Abnehmer eines Produktes, das von Urifoon B.V. gemietet wurde, muss die Rücksendung ausreichend frankiert und mit einem Paketaufkleber versehen. Nicht (ausreichend) frankierte Sendungen werden von Urifoon B.V. nicht angenommen.

ZAHLUNG

Artikel 6

Die Zahlung hat ohne jegliche Aufrechnung durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

Die Mietdauer des Urifoon B.V. Bettnäss-Alarms beginnt am Tag nach dem Versenden der Bestellung und endet am Tag, an dem die Bestellung von Urifoon B.V. wieder zurück erhalten wurde.

Der Abnehmer muss den Rechnungsbetrag innerhalb des mit Urifoon B.V. vereinbarten Zahlungstermins begleichen, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Dieser Zahlungstermin ist als Ausschlusstermin zu verstehen. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung ist der Kunde Urifoon B.V. eine Verzinsung von 1% pro Monat oder pro Teil eines Monats schuldig, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt, berechnet auf den (verbleibenden) Rechnungsbetrag vom Fälligkeitstag bis einschließlich des Tages der vollständigen Zahlung. Außerdem wird je nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung  je 25,- an Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

Alle mit der Forderung verbundenen Kosten, insbesondere außergerichtliche Kosten, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15% des geschuldeten Betrags in der Hauptsumme gestellt.

Jede Zahlung durch den Kunden dient zuerst zur Begleichung der geschuldeten Zinsen und anschließend zur Bezahlung der anfallenden Kosten der Forderung, mit Ausnahme der gerichtlichen Kosten. Erst nach Begleichung dieser Beträge wird eine Zahlung des Kunden von den offenen Forderungen der Hauptsumme abgezogen.

Urifoon B.V. behält sich das Recht vor, Lieferungen zu verweigern, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen oder aus anderen geschäftlichen Gründen.

Urifoon B.V. ist jederzeit berechtigt, auch während der Ausführung des Vertrags, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde auf Anfrage von Urifoon B.V. Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers garantiert hat. Außerdem ist Urifoon B.V. dazu berechtigt, Sicherheiten für die zukünftigen Lieferungen des Abnehmers zu verlangen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Artikel 7

Das Eigentumsrecht an der Ware geht erst auf den Kunden über, wenn dieser seine Verpflichtungen gegenüber Urifoon B.V. bezüglich der Zahlung des Kaufpreises für gelieferte oder noch zu liefernde Produkte, erbrachte oder noch auszuführende Leistungen, sowie dafür geschuldete Zinsen, Kosten und Schäden erfüllt hat.

Der Kunde ist jedoch berechtigt, über die Produkte in seinem normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder sonstige Rechte an ihnen zu begründen. Er ist verpflichtet, Urifoon B.V. unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte in Bezug auf Produkte, die noch Eigentum von Urifoon B.V. sind, geltend machen.

Neben dem in Artikel 6 genannten Eigentumsvorbehalt verpflichtet sich der Kunde auf die erste entsprechende Aufforderung von Urifoon B.V. ein besitzloses Pfandrecht vorzubehalten und, soweit erforderlich, auf die von Urifoon B.V. gelieferten Waren als Sicherheit für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen von Urifoon B.V., aus welchen Gründen auch immer.

In den in Artikel 9 genannten Fällen ist Urifoon B.V. bereits unwiderruflich dazu berechtigt Produkte, die sein Eigentum geblieben sind, von ihrem Standort zu entfernen und zwar ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

Urifoon B.V. hat das Recht, die Produkte in seinem Besitz zu behalten, bis die fälligen Zahlungen, einschließlich Zinsen, Kosten und Schäden, vollständig bezahlt sind, oder die Produkte an Dritte zu verkaufen. In diesem Fall wird der Nettoerlös von dem vom Kunden geschuldeten Betrag abgezogen.

REKLAMATIONEN

Artikel 8

Bei Lieferung und Empfang der Produkte hat der Kunde zu prüfen, ob die Lieferung seiner Bestellung bzw. seinem Auftrag entspricht, andernfalls muss er dies innerhalb von zwei Arbeitstagen unter Angabe der Gründe schriftlich mitteilen.

Reklamationen über die gelieferten Produkte von Urifoon B.V. werden nur bearbeitet, wenn Urifoon B.V. innerhalb von acht Tagen schriftlich benachrichtigt wurde, nachdem der Käufer den Mangel vernünftigerweise hätte entdecken können.

Beanstandungen von Rechnungen müssen Urifoon B.V. spätestens am Fälligkeitsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte und/oder die in Auftrag gegebenen Rechnungen als in Ordnung erachtet.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften zur Lagerung und Handhabung der gelieferten Waren strikt einzuhalten.

Der Kunde muss Urifoon B.V. jederzeit die Möglichkeit bieten, einen möglichen Defekt zu beheben.

Unter keinen Umständen darf der Kunde Reparaturen an den gemieteten Urifoon B.V. Produkten selbst ausführen (lassen).

Urifoon B.V. behält sich das Recht vor, wenn es die Reklamation als begründet erachtet, die Produkte zu ersetzen oder eine Gutschrift für die zurückgegebenen Produkte für nicht mehr als den Rechnungswert auszustellen.

Rücksendungen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Urifoon B.V. nicht erlaubt und müssen unter Angabe von Gründen vorgelegt werden.

Von Urifoon B.V. gelieferte Produkte, die zu Recht und unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels geliefert wurden, werden von ihnen nur zurückgenommen, wenn und soweit sich die Produkte in der Verpackung in dem Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden.

Eine Reklamation setzt die Zahlungspflicht nicht aus.

HAFTUNG

Artikel 9

Urifoon B.V. übernimmt keinerlei Haftung für die von ihr gelieferten Produkte und Dienstleistungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Urifoon B.V. verursacht wurde.

Die Verantwortung für den sorgfältigen Umgang mit den von Urifoon B.V. vermieteten Artikeln liegen vom Zeitpunkt des Erhalts bis zu dem Zeitpunkt, an dem Urifoon B.V. die Produkte wieder zurück erhalten hat, vollständig beim Mieter.

Wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden im Sinne von  Absatz 1  dieses Artikels auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Urifoon B.V. zurückzuführen ist, beschränkt sich die hieraus resultierende Entschädigung auf den Verkaufs- oder Mietwert (der Verpackung) des Produkts, an dem der Kunde die verursachten Schäden festgestellt hat.

Mitteilungen von oder im Auftrag von Urifoon B.V. hinsichtlich der Qualität, Zusammensetzung, Behandlung im weitesten Sinne, Anwendungsmöglichkeiten und Eigenschaften usw. der Produkte gelten nur dann als Garantien, wenn sie schriftlich und ausdrücklich in Form einer Garantie abgegeben wurden.

Bei Anwendung oder Verarbeitung von Produkten sind die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, so weit wie möglich Maßnahmen zur Begrenzung eines aufgetretenen Schadens zu treffen. Der Käufer hat dabei insbesondere den Anweisungen von Urifoon B.V. in Bezug auf Produkte und Verpackungen zu folgen. Die Haftung von Urifoon B.V. verfällt, wenn der Kunde diesen oben genannten Pflichten nicht nachkommt.

Jede Forderung bezüglich Betriebsschäden oder anderen indirekten Schäden oder Folgeschäden welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Urifoon B.V. von allen Ansprüchen Dritter wegen eines hieraus eventuell entstehenden oder erlittenen Schadens, unter Beachtung der Bestimmungen in diesem Artikel, frei.

Pro gemietetes Urifoon B.V. Produkt, das der Kunde nicht an Urifoon B.V. zurückschickt, ist der Kunde je 250,- EUR ohne Abzug bereits bezahlter Miete schuldig. Für einen separaten Sender allein beträgt dies 25,- EUR.

AUFLÖSUNG UND AUSSETZUNG

Artikel 10

Alle Forderungen von Urifoon B.V. sind sofort und vollständig fällig, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, auch im Falle seines Konkurses oder seines Zahlungsaufschubs, oder wenn der Kunde die freie Verfügung über sein Vermögen oder einen Teil davon aus welchem ​​Grund auch immer verliert oder gefährdet ist, es zu verlieren. Urifoon B.V. hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, unbeschadet seines Rechts auf Entschädigung.

HÖHERE GEWALT

Artikel 11

Urifoon B.V. ist nicht verpflichtet, einer Verpflichtungen nachzukommen, wenn sie aufgrund eines Umstandes, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, oder aufgrund von Gesetzen, Rechtsgeschäften oder Verkehrsanschauung, daran gehindert wird.

Wenn Urifoon B.V. aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände, wie z.B., aber nicht ausschließlich, Arbeitsniederlegung, Stagnation bei der Anlieferung von Produkten und Brand bei Urifoon B.V. oder seinen Lieferanten, nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wird Urifoon B.V. das Recht zugestanden, seinen Verpflichtungen mit angemessener Verzögerung nachzukommen, oder  wenn dies nicht mehr zu einem vernünftigen Termin möglich ist - den Vertrag ganz oder in Teilen für aufgehoben zu erklären.

MARKEN UND HANDELSNAMEN

Artikel 12

Der Kunde darf nur mit schriftlicher Erlaubnis und auf Anweisung von Urifoon B.V. Handelsnamen, Marken und Verpackungen, die im Geschäftsverkehr von Urifoon B.V. benutzt werden, verwenden.

Der Kunde ist strikt an die Anweisungen von Urifoon B.V. in Bezug auf die Verwendung der von Urifoon B.V. geführten Handelsnamen, Marken und Verpackungen, gebunden.

Alle Rechte, die sich aus geistigem und gewerblichem Eigentum ergeben, sowie Urheberrechte, verbleiben bei Urifoon B.V..

HÄRTEKLAUSEL

Artikel 13

Wenn sich die Umstände, von denen die Parteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind, so stark geändert haben, dass die Einhaltung einer oder mehrerer dieser Bedingungen vernünftigerweise von einer der Parteien nicht verlangt werden kann, wird eine Konsultation über die vorläufige Änderung der Vereinbarung stattfinden.

ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

Artikel 14

Das niederländische Recht gilt für alle Geschäfte, für die diese Bedingungen gelten, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle Streitigkeiten zwischen Urifoon B.V. und dem Kunden, die entstehen können und für die keine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann, werden ausschließlich an das zuständige Gericht in Utrecht oder, nach Ermessen von Urifoon B.V., an das zuständige Gericht am Wohnsitz des Kunden gerichtet.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Artikel 15

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen wie in Artikel 2 bestimmt, einschließlich früherer von Urifoon B.V. für gültig erklärte Allgemeinen Bedingungen.

EINTRAGUNG

Artikel 16

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer Utrecht hinterlegt.